Unterhalt für volljähriges betreutes Kind - ab welchem Zeitpunkt ist zu zahlen
vom 12.10.2013
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Die leibliche Mutter meiner volljährigen behinderten Tochter (die 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist) wurde vom zuständigen Amtsgericht rechtskräftig zu deren Betreuerin (auch für die Vermögenssorge) bestellt. Meine Tochter, die noch auf absehbare Zeit bei der Betreuerin lebt, nimmt mich nunmehr (über die genannte Betreuerin) auf Unterhalt in Anspruch, dessen Höhe zwischenzeitlich auch ordnungsgemäß berechnet wurde. Vor dem schriftlichen Auskunftsbegehren der Betreuerin bezüglich meines Einkommens gab es unverbindliche Gespräche über die mögliche Höhe des Unterhalts, die aber nie die jeweiligen konkreten Einkommen zum Gegenstand hatten.