Es ging an die Planung und wir hatten Mitte April gemeinsam über einen Reiseveranstalter Flug und Hotel gebucht - 776€ pro Person. ... Anfang Juni hatte ich bei ihr nachgefragt, ob denn das Geld vom Reiseveranstalter davor schon da wäre, weil ich auf meinem Konto bisher noch nichts hatte (von der Stornierung). ... Ich habe Ihnen den Fall kurz geschildert und dies als Antwort bekommen: „Wir können Ihre Bitte nachvollziehen, müssen aber dennoch höflichst auf die vorherigen Ausführungen verweisen, insbesondere, dass uns die Datenschutzregelungen die Möglichkeiten zur Auskunftserteilung doch sehr einschränken. > > Grundsätzlich dürfte der Veranstalter FTI Ihnen nichts erstatten, sofern diese Erstattung an Sie nicht durch die Reiseanmelderin in Auftrag gegeben worden wäre. > In diesem Fall besteht aber vom Grunde her kein Erstattungsanspruch, da diese Buchung nicht kostenfrei storniert wurde. > Die Buchung wurde zu Stornierungskosten in Höhe von 622,40 EUR storniert. > Eine Preisänderung, die eine kostenfreie Stornierung rechtfertigen würde, hatte es im Zeitraum zwischen Buchung und Stornierung am 21.05.2019 nicht gegeben. > > Das sind die Informationen, die wir Ihnen an dieser Stelle geben können. „ Der letzte Absatz machte mich noch misstrauischer und aus der Antwort interpretiere ich, dass es nie eine Preiserhöhung gab und die Abbuchung am 21.5. vom Auftraggeber storniert wurde (an dem Tag hatte sie mir auch geschrieben, dass sie am Überlegen ist die Reise zu stornieren und bei Expedia zu buchen).