Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich könnte man bei Hinterlegung der Kreditkarte sicherlich an eine bindende Garantierklärung denken.
Dies ist allerdings bei Ihnen nicht der Fall. Vielmehr haben Sie die AmEx nur zur Zahlung des Teilbetrages verwendet. Ihre Verfügung erscheint daher eindeutig.
Allein daraus, dass Sie einen teilbetrag zahlen kann nicht geschlossen werden, dass Sie mehr zahlen wollten.
Ich rate, Amex nochmals auf die tatsächliche Situation (keine Garantie-Hinterlegung) hinzuweisen und im weiteren Verlauf sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Herzlichen Dank für Ihre erste Antwort. Bestünde die sogenannte Garantie nicht vielmehr gegenüber meiner VISA-Card, die ich ja bei Buchung des Hotels und erster Vorauszahlung als Zahlungsmittel eingesetzt habe? Mit der Bitte um kurzfristige Nachricht. Herzlichen Dank!
Wenn überhaupt wäre die Garantie sicherlich mit der VISA erteilt. Aber auch hier habe ich bereits Zweifel, da diese ja zur Zahlung eines bestimmten Betrages (Anzahlung) genutzt wurde und auch nicht (jedenfalls habe ich Sie so verstanden) als "Blanko" zur Sicherung der weiteren Forderungen hinterlegt wurde.