Einen Steuerbescheid habe ich deswegen nie eingereicht, sondern immer online auf die Einkommensanfrage geantwortet was auch bis vor kurzem akzeptiert wurde Aufgrund einer Mieteinnahme die ich ab Mitte 2021 erzielte, habe ich der Krankenversicherung diese Einnahme online gemeldet und mich im letzten Jahr mit der ganzen Thematik (Beitragspflicht) beschäftigt, weil die Krankenkasse immer bei einer neuen Einkommensanfrage auf den aktuellen Steuerbescheid verwies. ... Die Beitragshöhe 2024 wird man endgültig anhand des neuen Steuerbescheides festlegen und für 2021 fordert meine Krankenkasse den Steuerbescheid 2021, weil sie wohl das Jahr abschließen will. ... Meine Fragen: Darf die Krankenkasse auf alle Steuerbescheide zurückgreifen, oder ist bei 2021 und 2022 Schluss, bzw. kann sie jetzt noch für 2020 oder 2019 Steuerbescheide fordern und dann weil diese nicht eingereicht wurden, nachträglich noch einen höheren Beitrag festsetzen, weil mein Nichtwissen für die nicht abgeführte BU Einnahme seit 7-2019 als Vorsatz gilt?