Anwendung des neuen Urteils des BGH oder EUGH für gemeinsames Sorgerecht
vom 4.2.2013
250 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Hallo, es gibt seit kurzem ein neues Urteil des BGH oder EUGH, dass Vätern auch das gemeinsame Sorgerecht einräumt gegen den Willen der Kindesmutter wenn dies nicht das Kindeswohl gefährdet. Dies soll auch für Altfälle gelten, also auch für Kinder die schon älter sind.