Wie immer die Antwort zu obiger Frage lautet, ich vermute die gleiche Antwort gilt auch bei anderen Verfügungs-Vorgängen wie Mieterhöhungs-Schreiben oder (Eigenbedarfs-)Kündigung, oder? Anschlussfrage (wenn möglich): Wenn einer der Eigentümer selber Mieter ist, darf er dann in Fragen wie Mieterhöhung normal mit abstimmen, da er ja auch anteiliger Vermieter für sich selbst in Personalunion ist? ... Eigentümer C (der 50%-Anteils-Eigentümer) die Wohnung als Mieter bewohnt, kann er dann mit seinem Stimmgewicht eine jegliche Mieterhöhung per Veto verhindern?