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233 Ergebnisse für kündigung mieter schadensersatz berechtigt

Mietvertrag für nichtig erklären bzw. anfechten.
vom 26.2.2015 60 € Historischer Preis
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Einer vorzeitigen Kündigung (noch nicht erfolgt) stimmte der Vermieter bereits zu, fraglich wäre dann aber, ob die bereits gezahlte Miete für den Monat Februar sowie die Makler-Provision überhaupt zurück gefordert werden könnten. Ziel ist es die schon gezahlte Miete für einen Monat sowie die Makler-Provision (als Schaden-Ersatz?) ... Macht es Sinn den Mietvertrag anzufechten bzw. für nichtig zu erklären um die Miete zurück zu erhalten 2.
Eigenbedarf/Schadensersatz/Vergleich (nicht im Bezug zum Eigenbedarf) Mediation
vom 30.5.2012 25 € Historischer Preis
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Der Bevollmächtigte des Vermieters (Schwager Herr Prinz) hat uns (mir und meiner Ehefrau) anlässlich einer von ihm durchgeführten Begehung der Wohnung mitgeteilt, dass er uns wegen "Eigenbedarf" kündigen würde, wenn wir weiter auf die Schimmel-Beseitigung bestehen und die Miete kürzen würden. ... Gegen diese Kündigung haben wir frist- und formgerecht Widerspruch eingereicht.
Unfall Instandsetzung7 Mietverhältnis
vom 25.10.2010 80 € Historischer Preis
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Servus, ich habe für mich gesehen ein Prroblem zum ersten in der jüngeren Vergangenheit ist es zu einem Unfall gekommen in den mein Wagen verwickelt wurde. Ich hatte diesen vor meiner Wohnung auf dem Prakplatz abgestellt, dieser Prakplatz wird durch mehrere W-Parteien(Sohn + Freundin, Tochter, Vermieter selbst) genutzt. Die Freundin des Sohnes des Vermieters hat nun den Wagen angefahren.
Vermietetes Einfamilienhaus mit Schimmelbefall und anstehendem Verkau
vom 31.7.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Mehrere Aufforderungen an die Mieter, den schlechten Zustand zu beseitigen und das Haus zu reinigen, wurden bisher ignoriert. 2. Verkauf und Sabotage: Ich habe die Mieter frühzeitig darüber informiert, dass ich das Haus verkaufen werde. ... Kündigung und Übergabe: Der Mieter hat bereits gekündigt und wird das Haus Ende Oktober 2025 verlassen.
ZVG
vom 15.3.2007 35 € Historischer Preis
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§ 6 Sonderbestimmungen Der Mieter ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag zu erheben, wenn das Grundstück vor Überlassung an den Mieter im Wege der Versteigerung veräußert wird oder die Beschlagnahme aus sonstigen Gründen entfällt. ... Der Vermieter ist auch von einem sich im Falle der Kündigung möglicherweise ergebenden Schadenersatzanspruch freigestellt. Auf § 57 a Satz 1ZVG sowie <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/InsO/111.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 111 InsO: Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts">§ 111</a> Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
Recht auf Werbung oder steht der Denkmalschutz über allem?
vom 25.8.2011 58 € Historischer Preis
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Wir sind neuer Mieter für eine Gewerbeeinheit mit Ladengeschäft. ... Auch dieses Haus ist Teil des "Ensembles" und der Mieter ist erst vor kurzer Zeit dort eingezogen. ... Im Mietvertrag steht "der Mieter ist berechtigt, Firmen- und Reklameschilder anzubringen und gegenfalls zu wechseln".
Auszug wg. Modernisierung (Miethöhe danach...)
vom 14.5.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
für ihn mit einem netto von ca. 950 euro absolut nicht mehr tragbar. eine andere möglichkeit besteht daher nicht. er muss also per 31.7. ausziehen. bzgl. kündigungsfrist usw. ist eigentlich ja alles klar, das problem ist nur die finanzierung des umzugs, denn der war absolut nicht eingeplant - mein freund hat die wohnung ja erst vor 2 jahren nach trennung von seiner ehefrau bezogen und hatte nicht die absicht, jetzt schon wieder umzuziehen. es sind daher derzeit auch keine ausreichenden mittel für einen so kurzfristigen erneuten umzug vorhanden, geschweige denn kaution für die neue wohnung, renovierung usw. kann er diese - ohne diese umstände nicht notwendigen - aufwendungen beim jetzigen vermieter geltend machen, hat er vielleicht anspruch auf schadensersatz o. ä. und binnen welcher frist müsste der jetztige vermieter zahlen?
ich habe die arbeit verweigert und mündlich gekündigt
vom 3.11.2007 30 € Historischer Preis
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guten abend, ich hoffe,trotz meines geringen einsatzes eine antwort zu bekommen. ich bin ausgelernte hotelfachfrau und arbeite seit 4 jahren in einem kleinen hotelbetrieb. seit über einem jahr bekomme ich mein gehalt in etappen von meinem chef. jeden monat muß ich muß ich ihn fragen, wann ich mein geld bekomme. worauf er auch schon als antwort gab: weiß nicht. das ganze macht mich ziemlich fertig. gestern war ich wieder beim chef und habe ihn gefragt, ob er schon das geld überwiesen hat. darauf lachte er nur und sagte: nein. habe anschließend gefragt wann er es überweist, da ich miete und andere rechnungen zahlen muß. dann bekam ich nur noch die antwort: muß ich auch rechnungen zahlen. danach hat er gar nichts mehr gesagt und mich stehen lassen. ich war so wütend, daß ich noch während der arbeitszeit nach hause ging. heute bin ich nicht zur arbeit erschienen. meine chefin rief mich dann an, um zu fragen. habe ihr am telefon gesagt, daß ich nicht mehr komme und die kündigung nachreiche. ich halte das nervlich nicht mehr aus. im anschluß habe ich mit meinem vater telefoniert. er meinte, daß mein chef vermutlich schadenersatz klagen kann wegen meiner arbeitsverweigerung. ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. kann dort auf keinen fall mehr arbeiten. kann mich mein chef wirklichg verklagen?
Kostenerstattung Anwaltsgebühren für unberechtigte Forderungen vom Vermieter
vom 22.7.2013 50 € Historischer Preis
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Im nächsten Fall verlangte die Vermieterin, dass ich nach ordnungsgemäßer Kündigung einen Nachmieter zu stellen habe, da ich einen „befristeten Mietvertrag" habe. ... Ich möchte gerne wissen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die meine, aus meiner Sicht berechtigten Forderungen auf Zahlung der Rechtsberatungen, bestätigt.
Mietvertrag auf 2 Jahre gültig???
vom 18.5.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Parteilen verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Nachmieter abgesprungen – Übernahme Einbauten + Renovierung
vom 1.2.2005 15 € Historischer Preis
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Kündigung: Ich habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.01.2005 schriftlich gekündigt. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zurückzugeben. ... Muß ich den finanziellen und zeitlichen Schaden, der bei Renovierung und Ausbau der Einbauten entseht voll tragen oder habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Zeitmietvertrag: Recht zur Untervermietung
vom 12.1.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten abend... ich befinde mich seit 1.4.2002 in einem mietverhältnis welches auf 5 jahre begrenzt ist.da ich kürzlich ein eigenheim erworben habe mchte ich vorzeitig aus dem vertrag ausscheiden.mein vermieter ist diesbezüglich zu keinem espräch bereit und schaltet kurzerhand auf stur... ich habe mal gehört das man in einem solchem fall drei mögliche nachmieter vorstellen kann und somit aus dem vertrag kommt. 1.frage:ist das eine sache die mit dem einverständniss des vermieters zusammenhängt oder ist das mein recht? aus einigen antworten auf dieser seite habe ich herausgelesen das man kündigen kann wenn man a)beleidigt wird b)eine mieterhöhung ansteht c)der vermieter eine untervermietung ohne triftigen grund verbietet... zu c) enthält mein vertrag den vermerk das untervermietung und gebrauchsüberlassung an dritte nur mit schriftlicher zustimmung des vermieters möglich ist... 2.frage:ist dieser passus rechtens 3.frage:was passiert wenn ich trotz nicht erfolgter zustimmung untervermiete oder überlasse(ausser das er mir kündigen kann...das wäre mir ja recht) 4.frage:kann ich wenn er es mir daraufhin untersagt kündigen? 5.frage:was ist ein triftiger grund in einem solchen fall?
Klausel verschuldensunabhängige Garantiehaftung - Mietrecht
vom 20.6.2016 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im übrigen kann der Mieter vom Vermieter Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache nur verlangen, soweit dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder fristlosen Kündigung bleibt unberührt. 3. Sofern es sich bei der Wohnung um einen Erstbezug handelt, ist der Mieter nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche wegen Baufeuchtigkeit, insbesondere erhöhtem Heizkostenaufwand geltend zu machen.Dem Mieter ist bekannt, das erhöhter Lüftungsaufwand besteht, um Feuchtigkeitsschäden an der Wohnung und an seinen eingebrachten Sachen zu vermeiden.
Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
vom 4.11.2007 30 € Historischer Preis
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Hier meine Fragen: 1) Im Mietvertrag (Herausgegeben von Haus & Grund Hessen) ist unter § 15 Zustand der Mieträume festgehalten, dass weder der Mieter noch der Vermieter vor Einzug Arbeiten durchzuführen hat. ... Weiterhin wird der Mieter aber zu Schönheitsreparaturen verpflichtet unter §16 Absatz 4: a) "Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht auszuführen. ... In gleicherweise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußböden durchzuführen.