Pflichtteil uneheliche Kinder?
vom 1.7.2008
25 €
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Der verstorbene Vater hat 3 voreheliche Kinder Mit seiner „neuen“ Frau hat er 6 Kinder Seine „neue“ Frau hat 2 voreheliche Kinder d.h. nach allgemeinem Verständnis, es sind 9 Kinder erbberechtigt. 1) Ist es notwendig, zu klären, ob ein Testament beim Notar hinterlegt ist (Fristenwahrung?) oder kommt der Notar automatisch auf alle Kinder zu bzw. können die Erben (aus der ehelichen Gemeinschaft) die vorehelichen Kinder „unter den Tisch fallen lassen“ und die „vorehelichen“ Kinder werden nicht informiert? ... Ist dies über einen Anwalt oder das Amtsgericht möglich?