Befristeter Arbeitsvertrag endet 23.12. mit Resturlaub
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
- Befristeter Arbeitsvertrag endet am 23.12.. - AN verlängert nicht, weil Neuanstellung ab 01.01.. - AN arbeitet bis 23.12. weil er irrtümlich davon ausgeht, dass der Vertrag bis 31.12. läuft. - Resturlaub von 5,5 Tagen soll in Absprache mit dem AG zwischen 24.12. und 31.12. genommen werden. - Dezembergehalt ist wesentlich niedriger als gewöhnlich, daher wird der Irrtum (Arbeitsvertrag lief nur bis 23.12.) bemerkt. - Auf der Gehaltsabrechnung für Dezember sind die 5,5 Tage Resturlaub ebenfalls aufgeführt. - AN sucht das Gespräch mit ehemaligem AG wegen einer Auszahlung des Resturlaubs. - AG weigert sich, weil der AN seinen Resturlaub hätte vorher nehmen sollen er sei selber schuld, wenn er länger als nötig in die Arbeit gegangen ist.