Rechtswirksamkeit Arbeitsvertrag/ Kündigung-Aufhebung
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
Hallo, In meinem Arbeitsvertrag heisst es wörtlich... "Vorraussetzung und Bedingung für den rechtswirksamen Abschluss des Arbeitsvertrages ist die Vorlage eines plizeilichen Führungszeugnisses......der Arbeitsvertrag kommt jedoch erst wirksam zustande, sobald das beantragte und einwandfrei polizeiliche Führungszeugnis nachgereicht wird...."