Soweit gesetzliche Bestimmungen längere Kündigungfristen vorsehen, sollen diese für beide Parteien gelten. c) In jedem Falle ist das Unternehmen berechtigt, den/die Mitarbeiter/in ab Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung evtl. noch ausstehender Urlaubs- und Gleitzeitguthaben von der Arbeit freizustellen. d) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. § 11 Rechtwidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses Für den Fall der rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Mitarbeiter/in und für den Fall, dass der/die Mitarbeiter/in die vereinbarte Tätigkeit überhaupt nicht aufnimmt, ist der/die Mitarbeiter/in verpflichtet, an die Firma eine Vertragsstrafe zu zahlen, die die Höhe eines Monatsgehaltes beträgt. Jetzt meine Frage: Komme ich noch aus dem Vertrag, wenn ich jetzt einfach kündige?