hallo, ich habe vor 5 monaten mein erstes staatsexamen in jura gemacht und bin nun bis zu meinem referendariatsantritt (am 1.8.2007) bei der arge. ich bin alleinerziehend mit einer 5 jährigen tochter, die die 1 klasse besucht. im dezember konnte ich meinen genauen antrittstermin beim olg aber leider noch nicht angeben und so hatte ich nur ein schreiben mit einer zusage auf einen referendariatsplatz spätestens zum 1.10.2007. danach wurde ich zum umzug aufgefordert. dem bin ich nachgegangen und habe nun eine wohnung zum 1.8.2007 gefunden, die den konditionen entspricht und es mir ermöglicht, meine tochter weiterhin in ihrer vertrauten umgebung betreuen zu lassen (offene ganztagsschule). nach wechsel meiner sachbearbeiterin wurde ich zu einem termin gebeten, bei dem die erforderliche mietgarantie besprochen werden sollte. bei meiner ankunft wurde mir ein eingliederungsvertrag vorgelegt, den ich unterschreiben sollte. mir wurden vorher weder jobs angeboten, noch wurde ich zur arbeitssuche aufgefordert. in diesem vertag fanden sich weder arbeitsort noch arbeitszeiten. auf meinen hinweis hin, dass meine tochter erhöhten förderbedarf wegen ihrer frühzeitigen einschulung brauche (mit verweis auf jugendamt und pädagogische fachkräfte sowohl der schule als auch der nachmittagsbetreuung (einige wochen vorher wurde mir geraten, meine tochter so weit wie möglich selber zu betreuen bis zum arbeitsantritt)), wurde die stundenzahl von 30 auf 20 reduziert. meinem argument, dass ich keiner wiedereingliederung bedürfe (vor und während des studiums durchgehende tätigkeit als arzthelferin, studium mit kind unter freischussbedingungen und aufnahme einer arbeitstätigkeit in spätestens 6 monaten) wurde zugestimmt, aber nicht vom vertrag abgelassen. aufgrund einer androhung einer sofortigen kürzung meiner bezüge um 30% bei verlassen des raumes ohne unterschriftsleistung habe ich den vertrag unterzeichnet. am tag danach habe ich meine anfechtung erklärt und einen kopie an den geschäftsführer gesandt. heute kamen 2 schreiben der arge. einmal teilte mir der geschäftsführer mit, dass seine schacharbeiterin sich geäußert und der vertragsschluss in beiderseitigem einverständnis stattgefunden habe, und ein schreiben (datiert auf den 7.3.2007), in dem ich auf eine versicherungspflichtige tätigkeit im zeitraum 1.11.2006-30.11.2006 hingewiesen wurde. diese tätigkeit fand jedoch nicht statt. ich habe angst vor einer leistungskürzung und sehe mich auch nicht wirklich in der lage, eine weitere länge auseinandersetzung durchzustehen. des weitern sehe ich meinen refenrendariatsantritt gefährdet. meine tochter hat aber in 5 wochen sommerferien und ich müßte sie bei ausübung eines 1-euro-jobs fremdbetreuen lassen, das möchte ich aber auch nicht. meine fragen: 1. ist der vertrag unabhängig von der anfechtung nichtig?