Vertragliche Regelungen A verpflichtet sich gegenüber D, E, F und G bis zum 01.9.2020 eine (gegen Zahlung eines jährlichen Entgelts) Nutzung der Grundstücke-Nr. 78 und 89 als Einzelhandelsgeschäft mit mehr als 15 Parkplätzen zu unterlassen. ... Ist das rechtlich möglich, obwohl A selbst aus seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber D, E,F und G nicht die Verpflichtung hat, einem Käufer derartig weitgehende Verpflichtungen aufzuerlegen und können die Punkte 1 bis 3 rechtlich umgesetzt werden??. ... Müssen D, E, F und G diesen vertraglichen Regelungen, die ja ihre Erben/Erbeserben begünstigen, zustimmen (siehe Ziffer 2) oder kann A den Vertrag ganz allein mit J (notarieller Kaufvertrag) abschließen??