Sehr geehrter Ratsuchender,
die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen das Forstunternehmen durchzusetzen, sind - vorbehaltlich der Einsicht und Prüfung der Vertragsunterlagen - groß.
Denn das Unternehmen ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen und dazu muss es auch die entsprechenden Genehmigungen (hier, die des Grundstückseigentümers /-berechtigten) beibringen. Diese lag zwar vor, ist aber zwischenzeitlich entzogen worden, was aber - vorbehaltlich der vertraglichen Siuation zwischen Ihnen um dem Forstunternehmen - allein in den Risikobereich des Unternehmens fallen dürfte.
"Vorbehaltlich der Prüfung des Vertrages" deshalb, weil es natürlich entscheidend auf die vertragliche Konstellation zwischen Ihnen und dem Forstunternehmen ankommen wird, da dort auch Haftungsausschlüsse oder Risikenverlagerungen abweichend vereinbart worden sein könnten.
Um eine genauere Vertragsprüfung werden Sie also nicht umhinkommen, bevor Ansprüche geltend gemacht werden sollten.
Gibt der Vertrag dazu nichts her, wird das Unternehmen haften.
Dann stellt sich die Frage der Höhe, da das Unternehmen nicht in Höhe des Auftragswertes haften wird, sondern nach (sofern aufgrund des Vertrages nicht speziellere Vorschriften anwendbar sind) §§ 249
, 252 BGB
auf Folgeschäden, dem entgangenen Gewinn abzüglich der ersparten Aufwendungen Ihrerseits.
Dieses müsste dann genau berechnet werden, so dass die Höhe derzeit unmöglich beziffert werden kann.
Bei einem (aber nur grob geschätzen) Ersatzanspruch von 25.000,00 EUR hätten Sie ein Kostenrisiko von rund 5.500,00 EUR für ein erstinstanzliches Verfahren, was aber auch wieder von einer Vergütungsvereinbarung und dem Verfahrensablauf abhängt.
Die Kosten der Prüfung und auergerichtliche Geltendmachung liegen bei ca. 1.500,00 EUR, die Sie wohl erst einmal verauflagen müssten. In Anbetracht der entgangenen Werte, wird sich dieser Einsatz aber wohl lohnen.
Die reine Überprüfung wird je nach Vereinbarung rund 700,00 EUR kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: