Elternunterhalt-Vermögen Schwiegertochter
vom 29.8.2007
40 €
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Folgende Sachverhalte sind bei uns eingetroffen: Meine Mutter wird im Heim untergebracht. ... Vermögen: - 2Familienhaus (Wert ca. 300.000 Euro) selbstgenutzt und unentgeltlich an die Tochter überlassen. - ca. 150.000 Euro Barvermögen (Bausparverträge, sonst.) - Einfamilienhaus (Wert ca. 70.000 Euro) mit Nutzungsrechte Bruder auf Lebenszeit und Mutter (die jetzt im Heim untergebracht wird) auf Lebenszeit Fragen: 1) Wird das "Vermögen" von meiner Ehefrau (Schwiegertochter) zur Berechnung der Forderung vom Sozialamt herangezogen? ... oder akann ich es auf meine volljährigen Kinder übertragen - teilweise?