Sehr geehrte Damen und Herren, das Mietverhältnis besteht seit dem 01.10.2005 Anfang August 2006 zog meine Exfreundin mit unserer gemeinsamen Tochter aus unserer Wohnung aus.Anfangs wollte ich versuchen, die Wohnung zu halten.Da ich aber aus beruflichen Gründen meist nur am Wochenende daheim bin,und meiner Exfreundin einiges an Unterhalt bezahlen muß,konnte ich die Wohnung nicht mehr finanzieren.Hinzu kam noch,das meine Exfreundin versäumt hatte diverse Rechnungen/Versicherungen zu bezahlen.So kamen bzw kommen noch mehr hohe Ausgaben hinzu.Nachdem mir klar wurde, daß ich die Wohnung aufgeben muß,hatte ich meine Vermieterin schonmal telefonisch darüber informiert.Ende September habe ich ihr auch eine schriftliche Kündigung auf normalem Postweg geschickt.Gleichzeitig haben ich und die Vermietrin, getrennt voneinander,die Wohnung im Gemeindeblatt inderiert.Von mehreren Interessenten,die die Wohnung besichtigt hatten,hatte ich mindestens 3 schriftlich bekundete Mietabsichten.Von seiten der Vermieterin fanden ebenfalls Besichtigungen statt. In wiederholten Telefonaten seitens der Vermieterin mit meiner Mutter,wiederholte meine Vermieterin mehrfach,ich solle mich doch mit meinem Auszug beeílen,da mich feder Tag länger nur unnötig kosten würde. Am 16.10.05 war dann die Schlüsselübergabe,im Beisein einer Verwalterin.Da ich als Mieter nicht selbst dabei sein konnte,übergab ich diese Aufgabe meiner Schwester,was mit der Vermieterin vereinbart war.Die Übergabe lief wie folgt ab.Kaum in der Wohnung sagte die Verwalterin,daß das Parkett abgeschliffen werden muß,da er ca 3kleine Kratzer und einen Wasserfleck (ca.10cm durchmesser) aufwies.Danach schaute sie sich die Wohnung an und notierte den Verbrauch von Wasser und Heizung,zur Feststellung der Nebenkosten.Anschließend wurde im Keller noch der Strom abgelesen.Schlüssel wurden übergeben.Darauf die Frage meiner Schwester an die Vermieterin,wie lang noch Miete zu bezahlen ist.Sie antwortete,das könne sie nicht so genau sagen,da es ja noch keinen Nachmíeter gibt und sie nie eine Kündigung erhalten hat.