Kündigungschutzklage erfolgreich und nun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Auf meine Meldung beim AG zur Arbeitsaufnahme erhielt ich die Mitteilung, dass der Sitz der Firma jetzt ca. 300 km entfernt sei (allerdings im Arbeitsvertrag der jetzige Ort als Arbeitsort vereinbart ist) und ich erst Geld bekäme, wenn es vollstreckungsfähig tituliert sei. Die Fragen: Bin ich sofort mit dem Urteil aus der ersten Instanz (nach Meldung zur Arbeitsaufnahme) wieder angestellt und habe ich sofort wieder Anspruch auf Gehalt (also in Bezug auf die aufgelaufenen Gehälter während der rd. dreimonatigen Prozesszeit) oder muss ich erst auf den Ablauf der Einspruchsfrist und ggf. dann auch auf das Urteil der zweiten Instanz warten?