Rückzahlung 13. Monatseinkommen bei Ausscheidung innerhalb von drei Monaten?
vom 14.1.2014
69 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Heute kam der neue Vertrag, ich müsste also morgen kündigen. Nun steht hinsichtlich der Rückzahlung Folgendes in meinem Vertrag: "Die Sonderzahlung ist zurückzuzahlen, wenn die Mitarbeiterin innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung der Sonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet." ... Februar 2014, endet ja diese dreimonatige Frist.