Der Vermieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet. 5. ... Kommt der Mieter trotz Nachfristsetzung einer bei Vertragsende bestehenden Renovierungspflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und die hierfür erforderlichen Kosten, einen evtl. ... Verjährung von Ansprüchen nach Beendigung des Mietverhältnisses Die Parteien vereinbaren, dass die sechsmonatige Verjäh rungsfrist des § 548 BGB für Ersatzansprüche des Vermieters wegen der Veränderung oder der Verschlechterung der Mietsache auf ein Jahr - beginnend mit dem Zeitpunkt des Rückerhalts der Mietsache - verlängert wird.