Unterhalt für meinen leiblichen Sohn ab 18. Geburtstag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Mein leiblicher Sohn lebt bei der von mir getrennt lebenden Kindsmutter und wird diese Jahr 18 Jahre alt. Ich zahle z.Z. 400€ Unterhalt für meinen Sohn über das Jugendamt. Der Unterhalt für meinen Sohn wird seit 2005 vom Jugendamt festgelegt (ohne Titel aber mit Gehaltsprüfung).