Fabrikat: Audi xx EZ: xx/xxxx Preis: 5000,- Euro Abholung: 15.03.2008 Der Verkauf wird durch den Verkäufer bestätigt Verkäufer: Anschrift: Unterschrift: Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, das mit der Bestätigung ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Insoweit ist die entsprechende Bestätigung des Verkäufers durch Übersendung an den Käufer per E-Mail ausreichend. ... Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, das Fahrzeug dem Käufer zu übereignen, so werden hierdurch Schadensersatzansprüche etc. ausgelöst in Ansehung der §§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag">433</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 434 BGB: Sachmangel">434</a> f., <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 439 BGB: Nacherfüllung">439</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 440 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz">440 BGB</a>. _______________________________________________ Ich habe daraufhin meine Daten eingegeben und die Email zurückgeschickt.