Und umgekehrt, was leider tatsächlich Wirklichkeit wurde, würde meine Stiefmutter alles erben, wenn mein Vater zuerst sterben würde und dann nach ihrem Tod die beiden Söhne jeweils die Hälfte und ich gehe leer aus. ... Doch ich gehe nicht leer aus, durch eine "warme Erbe", die beiden Söhne meiner Stiefmutter haben "kalt" geerbt. Ich verstehe unter "warme Erbe" den Schenkungsvertrag noch zu Lebzeiten meines Vaters und meiner leiblichen Mutter und unter "kalte Erbe" das Testament nach dem Tod. 1991 habe ich einen Schenkungsvertrag mit meinen Eltern geschlossen, meine Eltern hatten mir damals ihr Haus und Grundstück überschrieben, mit Wohn- und Nutzungsrecht, weil ich damals eine Doppelhaushälfte anbauen liess, in der ich derzeit noch wohne. 1997 starb meine Mutter, 2004 heiratete mein Vater noch einmal und das gemeinschaftliche Testament wurde 2005 gemacht, da war die Rückabwicklungsfrist von 10 Jahren für Schenkungsverträge schon längst abgelaufen, auch zu meinem Glück.