Sehr geehrte Fragestellerin,
zu den Berechnungen:
Ausgangssumme: 80.000 €, davon Vater 40.000 € und Mutter 40.000 €
Todesfall Vater, Aufteilung auf Erben:
Mutter ¾ des Hauses (eigene 50% + ½ von Vater): (40.000 + 20.000) 60.000 €
Alle 4 Söhne erben 1/16 des Hauses (1/4 des verbleibenden Viertels, ¼ von 20.000) = jeweils 5.000 €
Dies ist nachvollziehbar und korrekt, sofern die Eheleute in der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Hier hat die Mutter Euro 60.000 zu vererben:
Todesfall Mutter, Aufteilung bei vier Erben:
Pflichtteil ist die Hälfte des eigentlichen Erbes.
Eigentliches Erbe: ¼ von 60.000 € = 15.000 €
Pflichtteil (= 50% von 15.000 €) = 7.500 € für alle vier Söhne
Jeder Sohn erbt 7.500 Euro Pflichtteil, der Haupterbesohn aufgrund des Testaments allerdings sodann: 37.500 Euro (Differenz zum Pflichtteil der anderen Söhne von je 7.500).
Jeder Sohn erbte nach Tod des Vaters erst einmal je 5.000.
Zuzüglich je 7.500 vom späteren Erbfall der Mutter (60.000) bis auf den Haupterbesohn, der statt 7.500, 37.500 Euro zugesprochen bekommt.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt