Zurückbehaltungsrecht bei Eigentümerwechsel
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Bei einem Gespräch mit einem Makler wurde ich darauf hingewiesen das dies falsch ist und ich habe dieser Kündigung widersprochen und war bei einem Anwalt, dieser meinte ebenfalls die Kündigung ist nicht rechtens. Daraufhin habe ich der Vermieterin mitgeteilt 1 Monat vorher das ich von meinem Zurückbehaltungsrecht bis zur Höhe von 2 Monatsmieten Gebrauch machen werde, da schliesslich Kosten entstanden sind. Dagegen wurde nicht widersprochen und auch keine Antwort wie mit meinen Kosten verfahren wird.