Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wäre es generell möglich zum 1. April 2015 das neue Arbeitsverhältnis zu beginnen?
Ja, Sie könnten der aktuellen Stelle fern bleiben und die neue Stelle antreten.
Es gibt diesbezüglich kein gesetzliches Verbot.
Natürlich zahlt der erste Arbeitgeber dann keinen Lohn mehr und kann Schadensersatzansprüche prüfen.
2. Wie wahrscheinlich ist es, dass mich mein Arbeitgeber auf Schadensersatz mit Erfolg
verklagt und wie hoch könnte der Schadensersatz ca. ausfallen (woran bemisst sich
dieser) ?
Der Schadensersatz kann dahingehend anfallen, dass der Arbeitgeber ggf. höhere Kosten durch die Anstellung einer Ersatzperson für Ihren Tätigkeitsbereich hat.
Der Arbeitgeber muss einen solchen Schaden dann aber darlegen und auch beweisen.
Wenn der Arbeitgeber diesen Nachweis erbringen kann, wird er mit einer Schadensersatzforderung auch Erfolg haben.
3. Könnte der Arbeitgeber, dass mir anteilig zustehende 13. Monatsgehalt zurück behalten?
Das kommt darauf an, was dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Nur aus Ärger, weil Sie eher gehen oder als Strafe darf er die nicht einbehalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen