Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihrer Sachverhaltsschilderung nach zu urteilen, war weder die bestellte Leistung hinreichend definiert, da die Versicherungssumme nicht angegeben wurde, noch hat eine Einigung über die Gegenleistung stattgefunden. Grundsätzliche Voraussetzung für ein verbindliches Vertragsverhältnis ist indes die Einigung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile ("essentialia negotii"). Ihnen kann keine Leistung verkauft werden, von der gar nicht feststeht, was sie beinhaltet und welcher Preis dafür anfällt. Ohne eine hinreichende Einigung über diese wesentlichen Vertragsbestandteile kommt kein wirksamer Vertrag zustande, sodass für Sie auch keine Zahlungspflicht begründet ist. Sollte sich der Sachverhalt in der Tat so zugetragen haben, so würde ich Ihnen dazu raten, das Unternehmen auf diese Umstände hinzuweisen und die Zahlung des Mehrbetrages zu verweigern bzw. überzahlte Beträge zurückzufordern. In einem solchen Fall sähe ich gute Erfolgsaussichten zu Ihren Gunsten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass gerade renommierte Frachtunternehmen erfahrungsgemäß nicht leichtfertig eine App zur Nutzung freigeben, bevor sichergestellt ist, dass diese in rechtlicher Hinsicht "wasserdicht" gestaltet ist. Dies ist zwar kein rechtliches Argument in der Sache, jedoch ein Erfahrungswert, aufgrund dessen ich Ihnen umso mehr empfehlen würde, wie oben beschrieben zu verfahren und sodann die Reaktion des Unternehmens zu evaluieren. Möglicherweise erhalten Sie als Antwort eine brauchbare Erklärung, wo und wann Sie Geschäftsbedingungen o.ä. akzeptiert haben sollen, aus denen die wesentlichen Vertragsbestandteile hervorgingen. Sie sollten dann evaluieren, ob dies entgegen Ihrer Erinnerung möglicherweise doch geschehen ist - dann wären Sie nämlich zahlungspflichtig. Bedenken Sie, dass das Unternehmen für den wirksamen Vertragsschluss die Beweislast trägt. Sollte es dem Unternehmen nicht gelingen, Ihnen eine wirksame Einigung über die Versandversicherung mit dem wesentlichen Vertragsbestandteilen nachzuweisen, so können Sie wie oben verfahren. Sollten Sie entsprechenden Geschäftsbedingungen o.ä. indes zu irgendeinem Zeitpunkt - wenn auch unwissentlichlich - zugestimmt haben, so sind Sie daran leider gebunden und daher auch zahlungsflichtig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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