Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die von Ihnen erwähnten Informationen sind soweit korrekt. Die Bahn muß Ihnen gemäß Ziffer 2.5.2 der AGB die Preiserhöhung – also geänderte Kondition der Bahncard - mitteilen.
Danach haben Sie grundsätzlich 4 Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht, so Ziffer 2.5.2 AGB.
Nach allgemeinen Grundsätzen hat die Bahn die Nachweispflicht, daß eine entsprechende Information erfolgt ist. Dies würde ggf. auch eine Nachricht in der Bonus-Punkte-Übersicht umfassen, wenn die Bank diesen Zugang nachweisen kann.
Ob der Bahn dieser Nachweis gelingt, kann ich naturgemäß von dieser Stelle nicht beurteilen. Davon hängt jedoch aller Voraussicht nach ab, ob das Verlangen der Bahn gerechtfertigt ist.
Wenn Sie sich sicher sind, daß Sie keine Mitteilung per Einschreiben bekommen haben, oder sonst den Empfang einer solchen Mitteilung bestätigt haben, dann wird der Bahn voraussichtlich dieser Nachweis nicht gelingen.
In diesem Fall sollten Sie das Verlangen des Inkassobüros zurückweisen und klarstellen, daß eine wirksame Kündigung nach den Vertragsbedingungen vorlag.
Dabei können Sie auf die Nachweise – also Ihre Einschreibebriefe – hinweisen und einem Mahnbescheid widersprechen.
Nach Ihrer Schilderung und den o.g. Grundsätzen sehe ich daher grundsätzlich gute Aussichten die Zahlungspflicht abzuwenden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
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Tel.: 0049-69-4691701
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