Anerkenntnis des Pflichtteilanspruchs über Verjährungsfrist hinaus
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, Hintergrund: Meine Mutter verstarb im Juli 2004 und bestimmte in ihrem Testament meinen Bruder (einziges Geschwister) zum alleinigen Erben ihres gesamten Nachlasses. ... Im Falle eines Pflichtteilsanspruchs könnte eine Verlängerung durch einen Änderungsvertrag zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten vereinbart werden.“ Sowie: „Sie sollten den Erben ... zur Auskunft innerhalb von 14 Tagen auffordern [ist in unserem Fall 07/04 erfolgt] und gleichzeitig verlangen, daß er auf die Einrede der Verjährung verzichtet.“ Fragen: 1.Würde ein Schriftstück meines Bruders, dass er meinen Pflichtteilanspruch auch über die Verjährungsfrist hinaus anerkennt, genügen?