Sehr geehrter Fragesteller,
die Schulden, die Frau "M" hatte, sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf ihre Erben übergegangen. Existiert kein Testament und hat der Ehemann das Erbe auch nicht ausgeschlagen, gehört er mit zu den gesetzlichen Erben oder ist er der Alleinerbe. Für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten haften die Erben auch persönlich als Gesamtschuldner.
Sie sollten den Ehemann (bzw. auch die anderen Erben, soweit vorhanden) zunächst anschreiben (Einschreiben) und das Darlehen kündigen (falls noch nicht geschehen und kein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart wurde). Setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist. Läuft die Frist erfolglos ab, bräuchten Sie zur Zwangsvollstreckung einen Titel (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) und sollten dafür dann einen Anwalt vor Ort aufsuchen.
Keine Rolle spielt, ob der Ehemann Kenntnis von dem Darlehen hatte oder nicht. Sie wären im Streitfall allerdings beweispflichtig dafür, Frau "M" das Darlehen gewährt zu haben.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 19.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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19.08.2008
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14:17
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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