Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn nur 1 Person im Grundbuch benannt wurde, so handelt es sich bei einer Aufteilung jeweils um Schenkungen, da das Grundbuch entscheidend ist.
Demnach müsste zunächst vor einem Verkauf das Grundbuch berichtigt werden. Sollte das nicht möglich sein, so müssten Sie durch Erbschein nachweisen, dass jeder Erbe wurde und Sie nicht in irgendeiner Weise verzichtet haben. Bevor Sie daher verkaufen und das Geld nach Deutschland überweisen, müssen Sie zuerst die Vorarbeit in der Türkei machen. Danach muss dann das Testament anwaltlich geprüft werden, um eine Schenkung auszuschließen - denn wenn Sie es geerbt haben, so fällt nach Aufteilung keine Schenkungssteuer an, wenn Sie die Aufteilung genau nach den Erbquoten vornehmen. Weichen Sie auch hiervon ab, kann eine Schenkung vorliegen.
Melden Sie sich daher, wenn Sie das in der Türkei geklärt haben gerne, denn dies wäre keine Frage über das Portal, hier kann nur eine Ersteinschätzung erfolgen. Ihr Problem ist jedoch nur nach Vorlage aller Unterlagen zu beantworten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Wir müsstem also nachweisen, dass die beiden anderen Geschwister ebenfalls Eigentümer sind, auch wenn keine Eintragung im Grundbuch vorliegt zB durch eine letztwillige Verfügung oder vergleichbare Urkunde, da anderenfalls bei Auszahlung an die anderen Geschwister eine Schenkung zwischen den Geschwister vorliegen würde.
Dies wäre dann ein schenkungssteuerpflichtiger Vorgang, der hier in Deutschland gemeldet werden muss.
Gesetz den Fall, dass wir aufgrund zeitlicher nöte uns für den schenkungssteuerpflichtigen Vorgang entscheiden, weil der Aufwand mit der Grundbuch Eintragung in der Türkei nicht unerheblich ist und wir die Aufteilung in der Türkei vornehmen.
Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen in Deutschland pro Kopf bei der Lohnsteuer Klasse 1+3, wenn jeder sein Anteil auf sein eigenes deutsches Konto überweist von der Türkei aus?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Zwischen Geschwistern beträgt der Freibetrag nach gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 1 bis 7 ErbStG: lediglich 20.000 Eur.