Pflichtteilanspruch der Mutter?
vom 10.4.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
meine schwester ist gestorben. ihr mann hat zwei kinder in die gebracht, wobei ich nicht weiss, ob sie von ihr adoptiert wurden. es gibt mit ihrem ehemann ein berliner testament. da unsere mutter noch lebt, möchte ich wissen, ob meine mutter einen pflichtteilanspruch hat und inwieweit dieser evtlt. geltend gemacht werden muss, oder ob das irgendwie automatisch vonstatten geht.