. * Sollte der Student nach Beendigung des Studiums das Arbeitsverhältnis innerhalb der nachfolgend genannten Zeiträume aus dem Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber wegen - nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Eigenkündigung - berechtigter verhaltensbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber - eines vom Studenten veranlassten Aufhebungsvertrages ausscheiden, verpflichtet er sich, folgende prozentuale Anteile der Förderung an den Arbeitgeber zurückzuerstatten: o Erstattungsbetrag unter € 1.000,00: keine Rückzahlung o Erstattungsbetrag von über € 1.000,00 bis € 3.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 10% reduziert o Erstattungsbetrag zwischen € 3.600,00 und € 9.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 5% reduziert o Erstattungsbetrag von über € 9.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 2,5% reduziert 4.