Etwar ein Monalt später nach Beendigung der Weiterbildung habe ich eine Lohnerhöhung gefordert, darauf hin hat mein Chef mich bis zum 30.September 2012 verpflichtet.Und folgenede Vertragsänderung aufgestzt: 1.Festgehalten wird, dass der Arbeitnehmmer seit dem 1.März. 2009 beim Arbeitgeber als Küchenchef/Alleinkoch beschäftigt ist. 2.MIt Stichtag 1.März.2010 wird der bisherigeArbeitsvertrag hinsichtlich der Entlohnung geändert. Der bisherige Bezug von 2000,- brutto zzgl. 41,36€ Zuschläge wird ab den Stichtag des Monaltsgehalts um 150,- netto angehoben. 3.Der Arbeitgeber verpflichtet sich weiterhin, die für Weiterbildung/AEVO im Januar/Februar 2010 enstandenen Kosten komplett zu übernehmen. 4.Der Arbeitnehmererklährt sich im Gegenzug zu der Lohnerhöhung und zur kostenübernahme der weiterbildung durch den Arbeitgeber dazu bereit, sich den Betrieb fürden Zeitraum bis zum 1.September.2012zu verpflichten. as Arbeitsverhälnis ist während de gesammten Laufzeit durch den Arbeitnehmer unkündbar; des weiteren sind sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten. ... Meine Frage nun: Inwiefern ist der Vertrag rechtgültig den mein Chef dort aufgesetzt hat, das ich für eine 8 tägige Weiterbildung 2 1/2 Jahre an den Betrieb gebunden bin, und was muss ich wirklich zurückzahlen, wenn überhaupt???