Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes beantworten:
Nach § 16 BerzGG a.F. musste der Antrag schriftlich erfolgen; wenn der Arbeitgeber dies aber ablehnt, kann er sich mE nicht auf den Formmangel berufen.
1. Nach Ende der Elternzeit ist Ihre Frau auf dem alten Arbeitsplatz zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages einzusetzen. Einer Neueinstellung bedarf es nicht. Wenn der „neue“ Arbeitsplatz vom vertrag gedeckt ist, kann dieser im Wege der Direktion zugewiesen werden.
2. In diesem Falle käme Annahmeverzugslohn tatsächlich in Betracht.
3. Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 622 I BGB
).
4. Lassen Sie Vertrag und Arbeitsangebot konkret von einem Kollegen vor Ort prüfen.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Diese Antwort ist vom 21.01.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Steininger,
vielen Dank für Ihre blitzschnelle Antwort. Einige Nachfragen hätten wir da.
Muss der AG sie aufjedenfall wieder nehmen wenn sie sagt sie will wieder ab dem 1. märz arbeiten?
Die Elternzeit wurde ja eigentlich nicht beantragt da es nur mündlich war, dies ist somit nicht rechtskräftig stimmt das?
Was haben wir für Möglichkeiten, wenn er sie nicht einstellt weil er keine arbeit hat und auch kein lohn zahlt?
Kann die Kündigung sofort erfolgen oder erst nach 6 wochen? so ist uns das bekannt!
Was ist an der sonderkündigungsfrist von 3 monaten nach ende der Elternzeit dran?
Vielen Dank im voraus
Hier kommt es mE auf den genauen Sachverhalt an. Dass LAG Baden-Württemberg nimmt auch an, dass das Berufen auf die fehlende Schriftform bei einer Kündigung unzulässig sein kann, wenn man einen entsprechen Rechtsschein gesetzt hat, dass auf die Kündigung zu vertrauen ist. Unter Anwendung dieses Gesichtspunktes kann eine Elternzeit wohl auch vereinbart sein.
Spätestens nach dem einen Jahr besteht dann der Anspruch auf die alte Stelle.
Die Kündigung des Arbeitnehmers kann jederzeit erfolgen.
Sie können auf Lohnzahlung und Beschäftigung klagen.