Mündlicher Vertrag zwischen Steuerberater und selbstständigem Buchführungshelfer
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Aktuell stellt sich heraus, dass der Steuerberater entgegen der mündlichen Vereinbarung und entgegen der durchgeführten Gehaltsabrechnungen für den Buchführungshelfer, die Beiträge zur Pensionskasse und Direktversicherung seit meherenJahren ohne Wissen des Buchführungshelfers nicht abgeführt hat.