Kündigung Pächterwohnung
vom 6.10.2009
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Guten Tag, wir haben für unsere Gastwirtschaft einen fünfjährigen Pachtvertrag abgeschlossen, der neben des Betriebes der Wirtschaft auch die Nutzung einer Pächterwohnung umfasst, die sich im gleichen Haus wie unsere Privatwohung befindet. ... Wir müssen nun u.U. die Nutzung der Wohnung, nicht aber den Betrieb der Gastwirtschaft kündigen, weil wir den Raum selber benötigen (zwei unserer Kinder wollen zu uns ziehen).