Wie kann ich erzwingen, dass diese Personen meine Wohnung umgehend verlassen, kann ich Miete für Aug
vom 10.10.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe für den Monat August meine Wohnung (ich wohne zur Miete) an eine Kollegin und deren Sohn vermietet. Mietpreis und Dauer habe ich per Telefon abgesprochen und Schlüssel per Post an die Person geschickt. Da ich Anfang September noch im Ausland war habe ich die betreffenden Person kontaktiert und gebeten, mir die Schlüssel an meine Adresse im Ausland zu senden.