Der Mietvertrag dürfte ein Standard-Mietvertrag sein, mit dem § 7 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses: Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan der Schöheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen, Lassieren von Naturholztüren und -fenster) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen unter Berücksichtigung von §11 Abs. 1 dieses Vertrages. 2. ... Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, Innentüre samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüre von innen 5 Jahre b.)Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 5 Jahre c.) ... Es wäre ganz toll, wenn wir zumindest wissen, wie wir uns verhalten müssen bzw. können um unsere Kaution (1200 €) zurück zu erhalten und würden uns freuen, von Ihnen bald möglichst eine konkrete Antwort zu erhalten.