Sehr geehrter Ratsuchender,
der eigentlich gültige Liefer-Vertrag wurde hier nachträglich durch die von Ihnen unterzeichnete Detailplanung abgeändert, so dass nun die Detailplanung als Vertragsänderung hinzunehmen ist.
Hier führen Sie zwar aus, dass Ihren diese Planung "untergeschoben" worden ist, so dass die Wirksamkeit der nachträglichen Vereinbarung dann ggfs. unwirksam sein könnte. Bedenken müssen Sie aber, dass Sie in Streitfall dieses "Unterschieben" dann auch beweisen müssten. Das könnte, ohne dass ich die näheren Umstände kenne, sehr schwierig werden.
Aber vielleicht könnte Ihnen etwas anderes noch helfen:
Im Vertrag ist sicherlich festgehalten, dass der Bau nach den geltenen Bauordnungen, Vorschriften UND Regeln der Baukunst zu erstellen ist. Dieses könnte ein Ansatzpunkt dann sein, wenn die derzeite Bauausführung diesesn Regeln nicht entspricht. Denn wenn es eine nicht hinnehmbare Stolperschwelle sein sollte, sind sicherlich diese anerkannten Regeln verletzt.
Dazu bedarf es dann aber noch weiterer Untersuchungen, ggfs. durch einen Sachverständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Kann man mir als Laien zumuten, eine Detailplanung lesen und bewerten zu können?
Ausserdem wurde vor der Detailplaung eine Bestätigung von Fenstern und Rolläden der Fertighausfirma angefordert, welche wir wiederum unterschrieben haben, in der aber keine Türhöhen angegeben waren. Die Bestellung der Türen liegt also ca. 4 Wochen vor der Unterschrift auf dem Detailplan. Ergibt sich daraus eine andere Sachlage?
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider nein.
Sicherlich wird Ihnen als Laien nicht zugemutet, Detailplanungen bewerten zu können, Zugemutet wird nach der Rechtsprechung Ihnen aber, sich dann adäquter Hilfe zu bedienen und bis zur Aufklärung die Unterschrift nicht zu leisten.
Da auf der Bestätigung KEINE Maße angegeben waren, kann man daraus auch keine Zusicherung oder gar ein arglistiges Verhalten rechtssicher ableiten - entscheidend bleibt Ihr Unterschrift unter der Abänderung.
Hier werden Sie nur mit der Verletzung der anerkannten Regeln der Baukunst weiter kommen, so dass Sie zur weiteren Prüfung einen Sachverständigen befragen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle