Streifen an den Wänden entfernen?
vom 17.12.2010
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich zitiere nun die relevanten Stellen im Mietvertrag: §8 Instandhaltung der Mieträume / Schönheitsreparaturen 3. a) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen. ... Sind die Klauseln wirksam und muss ich die Wohnung komplett streichen? ... Sollten die Klauseln unwirksam sein muss ich dann trotzdem die braunen Streifen entfernen (weißeln)?