Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat - Wie würde sich ein Gutachten auswirken?
vom 19.8.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe aber trotzdem noch extra einen Kaufvertrag ausgefüllt mit nachfolgenden Satzlaut "Der Käufer übernimmt dieses Fahrzeug gebraucht,wie besichtigt und probegefahren,unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung vom Zeitpunkt der Übergabe.... Montag)meldete sich der Käufer dann telefonisch bei meiner Frau, dass KFZ würde nicht richtig ziehen, nicht über 100km/h auf der BA fahren und vorn würde es komische Geräusche machen.Zudem wäre ein Kabel im Motorraum lose.Ich solle mich mal melden, er will ja nix böses.Heute Abend (19.08 )rufe ich den Käufe zurück und frage höflich nach den Problemen, wobei er mir das selbe erzählte und er jetzt eine Lösung erwartet.Auf meine Frage hin was er sich darunter vorstellt,bekam ich dann zur Antwort: entweder ich nehme den Wagen zurück, trage die kompletten Reparaturkosten in Höhe von 600 € oder er werde sich an einen Anwalt wenden.Ich habe ihm nun erst mal gesagt,dass ich erst einmal darüber schlafen möchte und mich morgen wieder melde.