Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten darf:
Meines Erachtens ist hier die Transporthaftpflichtversicherung des von Ihnen beauftragten Spediteurs zur Leistung verpflichtet, soweit dieser die Versicherung auch auf das Risiko für die von ihm transportierten Waren abschloss. Dies ergibt sich daraus, dass der Schaden im Zusammenhang mit dem Beladen des Fahrzeugs zum Transport entstand.
Sollte der Spediteur keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, haftet er selbst, so das Zurückrollen von ihm oder seinem Fahrer verursacht wurde.
Teil Ihres Schadens ist auch der entgangene Gewinn. Wenn Sie diesen entgangenen Gewinn nachweisen können, wovon ich hier nach vorläufiger Bewertung Ihrer Sachverhaltsschilderung ausgehe, ist dieser Schaden von der Versicherung zu erstatten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt