Pflichtteil/Prlcihtteilergänzung/Schenkung
vom 6.11.2008
60 €
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Zu dem Nachlass wird das geschenkte Haus mit dem Wert zurm Zeitpunkt der Schenkung hinzugerechnet.Pflichtteilansprüche können nicht in Frage kommen, da es kein Testament gebe und folglich ich mit meinen Brüdern eine Miterbengemeinschaft hinsichtlich des Nachlaßes bilde.(beim Pflichtteilansprüchen würde es aber für mich bedeuten, dass ein Anspruch in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs also 1/2*1/4=1/8 besteht, also günstiger für mich). ... Ich kann von der Haftung her als nur als Beschenkter in Anspruch genommen werden.