Arbeitsagentur, um mir meine ALG-Ansprüche zu sichern und die 3-monatige Sperrfrist wegen Eigenkündigung mglst. während meiner Reise abzusitzen: Fakten: - geplant ist 4-monatige Weltreise (Abflug: 27.12.2013, Rückflug: 30.04.2014) - dazu Eigenkündigung erforderlich - Kündigungsfrist nach gesetzlichen Bestimmungen - die letzten 4,5 Jahre durchgehend in Arbeistverhältnissen Frage 1: Muss ich... ... Bei B) stellt sich jedoch die Frage, ob ich... a) zum 31.12. kündigen kann, was ich präferieren würde oder b) bereits zum 15.12. kündigen muss, damit ich vor meinem Abflug am 27.12. mindestens 1 Tag offiziell arbeitslob bin, damit die Sperrfrist während meiner Abwesenheit ablaufen kann (oder läuft die so und so bei einer Kündigung zum 31.12. am 01.01. an, egal ob ich zu der Zeit bereits außer Landes bin oder nicht?) ... Frage 3: Falls ich mich schon Ende Sept. arbeitssuchend melden müsste (3 Monate vor Ende des Beschätigungsverhältnisses), würde mein Arbeitgeber, der zu diesem Zeitpunkt ja noch nichts von meiner Kündigung weiß (Kündigung erst Ende November), aber davon nichts erfahren oder wird das von der Arbeitsagentur irgendwo elektronisch vermerkt, sodass es mein Arbeitgeber mitbekommen könnte?