Mindestmietzeit Kündigung aus außerordentlichem Grund: ausgelaufener Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Schulte / Frechen
Bei Vertragsabschluss bin ich mit dem Vermieter den Vertrag durchgegangen und wir haben mündlich besprochen, dass z.B. im Falle eines vorzeitigen Auszuges wegen einer berufsbedingten Veränderung und der entsprechenden Kündigung der Wohnung diese 480 Euro zu zahlen wären und danach das Mietverhältnis beendet. ... Meiner Mutter sagte er dann, er könnte noch keinen Termin machen, weil er mit der Übergabe ja dann die Kündigung akzeptieren würde, ich aber vertraglich noch bis zum Ende der Mindestmietzeit an den Vertrag gebunden wäre und er den wichtigen Grund einer Kündigung nur sehen würde, wenn meine Firma mich versetzt hätte. ... Fragen: Hat meine Begründung ausgelaufener und nicht verlängerter Arbeitsvertrag und glücklicher Fund einer neuen Stelle in einer anderen Stadt (>550km Entfernung zur Wohnung) als Kündigung aus wichtigem Grund rechtlich Bestand und soll ich die außerordentliche Kündigung auf dieser Grundlage verfolgen?