volljährigenunterhalt - höhere lebenshaltungskosten berücksichtigt
hallo, ich lebe und arbeite in der schweiz bin aber noch in deutschland gemeldet. meine volljährige tochter konfrontiert mich nach der zustellung ihres bafög bescheides(347,-€ monatl. durch mich ,gesamt 412,-) plötzlich per anwalt mit forderungen nach unterhalt. ich möchte wissen,was alles möglich ist an forderungen. ich muss annehmen,daß meine tochter alle möglichkeiten ausschöpft um so viel geld als möglich zu erhalten bzw. den finanziellen schaden bei mir so hoch als möglich anzusetzen,gleich ob sie ihren bisherigen status verändert oder nicht. bin ich besser bei einem schweizer oder deutschem anwalt aufgehoben?