Ich habe für zwei Monate keinen Unterhalt (Sohn) gezahlt,weil er 18 Jahre alt war,die Mutter jegliche Auskunft über ihr Einkommen verweigert hat,der Anwalt mir sagte,ich soll die Zahlungen solange einstellen,bis das Einkommen offenliegt.Was ich nicht wußte ist,daß ich einen Vergleich unterschrieben hatte(Scheidungsprotokoll).Daraus wurde nun zwangsvollstreckt. Nun wurde aber mein Sohn von meinem Anwalt darauf hingewiesen,daß ich bereits Vorleistungen erbracht habe-als er 18 Jahre alt wurde,wußte ich nicht,wieviel genau ich zu Zahlen hatte und überwies ihm 400 Euro und einen Monat später 300 Euro.Laut Vergleich hatte ich aber nur 269 Euro mtl. zu zahlen.