Sehr geehrte Anwälte Zwecks eines Hauses das zwei Eigentümer hat hätte ich gerne eine weitere Meinung zu einem neuen Punkt : Wenn in einen Haus, wo Mieter wohnen die Heizung ausfällt, und aus gründen die ein Eigentümer zu vertreten hat, die Heizung nicht fertiggemacht wird, können die unabhängig des Streites der beiden Eigentümer wie was denn zu reparieren ist, selbst Maßnahmen ergreifen Ein Mieter kann - soweit ich gelesen habe- auch ins Hotel gehen, wenn die Wohnung zu kalt ist. ... ---------------- Zweite Frage : Sollte der Mieter zudem noch die Miete mindern, müsste er sich das "gesundstossen " anrechnen lassen ? ... Nehmen wir an er mindert die Miete für zwei Monate jeweils 500 Euro also 1000 insgesamt Er geht dann ins Hotel und muss dort 900 Euro für zwei Monate zahlen, kann er dies dann zusätzlich vom Vermieter verlangen ?