Miete vom Miteigentümer?
| 11.09.2013 15:22
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Zusammenfassung: Im Rahmen der Unterhaltsberechnung muss sich der Ehegatte, der in dem Familienheim wohnt, den Wohnvorteil anrechnen lassen.
Ich befinde mich im 4. Trennungsjahr einer 30jährigen Beziehung, davon 27 als Paar gemeinsam und davon wieder volle 21 Jahre verheiratet. Die Scheidung steht Ende diesen Monats an und dieser Beziehung entstammen 2 minderjährige Kinder, die bei mir leben und keinen Kontakt zu ihrem Vater wünschen. Einziges gemeinsames Eigentum ist ein älteres Haus, welches gemeinsam abgezahlt wurde und offizielle schuldenfrei nunmehr ist. Inoffiziell schulden wir beide meinen Eltern, die uns ein Privatdarlehen in Privatvertrag festgehalten, in Höhe ungefähr des hälftigen Wertes des Hauses, was er seit seinem Verlassen der Familie (es war keine Trennung, es handelt sich hier um einen ansonsten "homoristischen" Fall wie: "er ging zur Arbeit und kam nie wieder") , da er parallel zur Ehe eine feste außereheliche Beziehung pflegte über längere Zeit, die er auch nicht verleugnet. In dieses Haus sind gleich zu Beginn auch meine Eltern miteingezogen, da ich ein behindertes Kind erwartete, um uns beim zu erwartenden schwerden Anfang behilflich sein zu können. Dies war von der Raumbeschaffenheit möglich, wir passten das Haus so an, dass sie eine Etage für sich beziehen konnten, mit eigener Küche, Diele, Wohn-und kleines Schlafzimmer, jedoch ein gemeinsames Bad, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt und es im Erdgeschoss zwar noch ein WC befindet, aber eben kein Bad. Dieser Zustand sollte für zunächst für 2 Jahre bestehen, die wir aufgrung von finanziellen Schwierigkeiten auf solange verlängerten, bis das Haus von seinen Bankschulden vollständig und MIT der Hilfe der Eltern komplett abbezahlt wäre. 10 Jahre also. Ein Jahr bevor dies abbezahlt war verlies er und wir zahlten trotzdem gemeinsam die letzten Raten an die Bank.
Der Kindesvater verlangt plötzlich Miete sowohl von mir und unseren gemeinsamen Kindern als auch von meinen Eltern, die uns dieses Haus erst ermöglichten und uns ZINSFREIES Darlehen gaben, welches er ebenso als Darlehen nicht mehr anerkennt und von Schenkung spricht.
Folgende Fragen:
Kann ein Miteigentümer im Alleingang Miete sowohl von meinen Eltern als auch von mir und unseren Kinder überhaupt erst verlangen?
Muss ich als Miteigentümerin nicht MITEINVERSTANDEN sein, dass von meinen Eltern oder gar von mir an (mich?!) ihn Miete gezahlt werden soll?
Er hat erwirkt, dass ein Gerichtsgutachter bei uns im Haus war und den "Mietwert" ermittelte der jetzt von uns als "eine Einheit" (meinen Eltern und mir mit unseren Kindern) verlangt werden kann?
Es wurde nie und zu keiner Zeit über eine von meinen Eltern zu entrichtende Miete gesprochen in unseren "guten Zeiten", da sie ausdrücklich von uns damals gebeten wurden miteinzuziehen und uns alle Jahre sowohl bei der RAtenzahlung, als auch die kompletten Sondertigungsbeträge nicht nur unterstützten sonder sie vollstöndig übernahmen, als auch Garten und Haus pflegten, für uns ohne finanzielle Beteiligung von uns kochten, Reparaturen die anfielen errichteten, Fahrtdienste für Schule und ausserschulische Aktivitäten der Kinder übernahmen, usw
Diese Menschen und auch wir sollen jetzt auch noch zur Kasse gebeten werden.
IST das möglich?