Verbotene Untervermietung
Sie sind bei ihrem Problem, so wie sie es mir schildern, nicht Mieter, sondern Vermieter des Herrn J., mit dem sie ja angeblich einen mündlichen Mietvertrag gemacht haben. ... Jedenfalls kann ich als Vermieter ihrerseits unter ihren mangelnden Kenntnissen, was Vermietung von gewerblichen Objekten angeht, nicht leiden. Da sie ja nun offenbar das Ladenlokal EG rechts untervermietet haben, stelle ich dazu fest, dass sie laut Mietvertrag dazu nach § 9 Nr. 3 des ihnen vorliegenden Mietvertrages nicht berechtigt waren.